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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2003 - L 1 RA 247/02   

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https://dejure.org/2003,22292
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2003 - L 1 RA 247/02 (https://dejure.org/2003,22292)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.08.2003 - L 1 RA 247/02 (https://dejure.org/2003,22292)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. August 2003 - L 1 RA 247/02 (https://dejure.org/2003,22292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs. 1 SGB VI; § 102 Abs. 2 SGB VI ; § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI; § 55 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI ; § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI
    Anspruch auf unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (TEM); Teilweise Erwerbsgminderung bei krankheitsbedingt fehlender Leistungsfähigkeit zur Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich ; Befristung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (TEM); Teilweise Erwerbsgminderung bei krankheitsbedingt fehlender Leistungsfähigkeit zur Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich ; Befristung ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fibromyalgie im Rentenverfahren: Kritische Würdigung aller Gutachten bei kontinuierlicher Gesundheitsverschlechterung

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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    "Die Opfergrenze bei der Leistungen der Rentenversicherung einsetzen, wird bei einem Restleistungsvermögen von sechs Stunden festgesetzt" (BT-Ds 14/4230, Seite 23; JURIS PK-Gabke, § 43 SGB VI, Randnote 42; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.08.2003 L 1 RA 247/02 rechtskräftig).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2005 - L 1 RA 271/03
    Da die Klägerin ihr ab dem 7. Februar 2003 auf Teilzeitarbeit beschränktes Leistungsvermögen wegen der derzeitigen Situation auf dem Teilzeit-Arbeitsmarkt nicht umsetzen kann (sog. konkrete Betrachtungsweise), war ihr neben der Rente wegen TEM auf Dauer eine arbeitsmarktabhängige Rente wegen VEM auf Zeit (§ 102 Abs. 2 Satz 4 1. Halbsatz SGB VI) zu leisten (sog. "Durchschlagen" der TEM auf VEM bei Teilzeitfähigkeit; vgl. nur Niesel in: Kasseler Kommentar zum Sozialgesetzbuch, Bd 1 § 43 SGB VI Rdnr. 30 und 34 sowie § 102 SGB VI Rdnr. 11 sowie Senatsurteil vom 27. August 2003, Az: L 1 RA 247/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2010 - L 1 R 522/08
    Der damit gegebene Leistungsfall der VEM wird vom Senat als am 31. Dezember 2008 eingetreten zu Grunde gelegt, da der Sachverständige Dr. T. die zeitliche Leistungseinschränkung ab "Herbst 2008" und die Sachverständige Dr. U. den Zeitraum "Anfang 2009" angenommen, weshalb - mangels weiterer konkreter Anhaltspunkte - der Nachweis des Eintretens von VEM als inmitten dieses Zeitraums gelegen angenommen werden darf, was verbreiteter Rechtsprechung und der Praxis der Rentenversicherungsträger zur Annahme eines Leistungsfalles inmitten eines Zeitraums bei fehlender weiterer Konkretisierbarkeit entspricht (siehe etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. August 2003, L 1 RA 247/02).
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